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Nationaler Wiederherstellungsplan für die Natur (NRP)

Die europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Regulation – NRR) ist ein zentraler Pfeiler des European Green Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie. Sie legt einen Rahmen für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in der gesamten Europäischen Union fest, mit schrittweisen Zielen für 2030, 2040 und 2050. Das Ziel ist klar: Bis 2030 sollen mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU von Wiederherstellungsmaßnahmen erfasst sein, und bis 2050 sollen alle wiederherstellungsbedürftigen Ökosysteme Gegenstand geeigneter Maßnahmen sein. Die Verordnung legt spezifische Ziele fest für die Verbesserung und Wiederherstellung großflächiger Lebensräume, für landwirtschaftliche, bewaldete, städtische und aquatische Ökosysteme sowie für Bestäuberpoplationen, zur verbesserten Durchgängigkeit von Fließgewässern und für die Stärkung der Populationen geschützter Arten. Die Wiederherstellung der Natur schützt unsere Zukunft: Gesunde Ökosysteme wirken den Folgen des Klimawandels entgegen, verbessern unsere Lebensqualität und sichern wichtige Ressourcen wie Trinkwasser und nachhaltige Lebensmittel. Die Wiederherstellung gefährdeter und zerstörter Lebensräume stärkt die Grundlagen unseres Wohlbefindens. Beteiligen Sie sich an der Ausarbeitung des künftigen nationalen Wiederherstellungsplans für die Natur und bringen Sie Ihre Ideen ein!
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