
Notwendigkeit von öffentlicher Unterstützung für Investitionen in die Ladeinfrastruktur
Das Wirtschaftsministerium des Großherzogtums Luxemburg führt eine öffentliche Konsultation durch, um die Meinungen der Betreiber von Ladestationen über den potenziellen Bedarf an öffentlicher finanzieller Unterstützung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur einzuholen. Ihre Antworten werden entscheidend dazu beitragen, politische Maßnahmen zu gestalten, die nachhaltige Investitionen in die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge fördern.
Die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission, die bestimmte Beihilfekategorien gemäß den Artikeln 107 und 108 des Vertrags für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt, sieht in ihrem Artikel 36ter die Bereitstellung von Investitionshilfen für Ladeinfrastrukturen vor. Allerdings muss in Mitgliedstaaten, in denen batteriebetriebene Elektrofahrzeuge in verschiedenen Fahrzeugkategorien mehr als 3% des zugelassenen Fahrzeugbestands ausmachen, die Notwendigkeit einer Investitionshilfe für Ladeinfrastrukturen dieser Fahrzeugkategorie durch eine offene öffentliche Konsultation ex ante oder eine unabhängige Marktstudie nachgewiesen werden. Anfang Oktober 2024 waren etwa 6,2 % der im Großherzogtum zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge batteriebetrieben.
Anpassung und Verlängerung des Gesetzes vom 26. Juli 2022 über das Beihilferegime zugunsten von Unternehmen, die in Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge investieren (Loi du 26 juillet 2022 relative au régime d’aides en faveur des entreprises investissant dans des infrastructures de charge pour véhicules électriques).
Phasen
Veröffentlichung der Ergebnisse
Im Anhang finden Sie die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur Notwendigkeit öffentlicher Unterstützung für Investitionen in die Ladeinfrastruktur.
Auf Franzoesisch.
