
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Lärmaktionsplänen
Es werden der Öffentlichkeit fünf Projekte von Aktionsplänen vorgelegt, gegen Strassenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm, sowie Lärm in den Ballungsgebieten Luxemburg und des Südens.
Die Pläne wurden gemäß der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erstellt, die in nationales Recht umgesetzt wurde. Ihre Ausarbeitung wurde vom Umweltamt (AEV), mit Unterstützung eines interministeriellen Ausschusses und fünf Arbeitsgruppen, koordiniert.
Lärm ist nach Luftverschmutzung die zweithäufigste Umweltquelle von Gesundheitsproblemen. Die Richtlinie schreibt eine Lärmkartierung, die Information der Öffentlichkeit und Aktionspläne vor. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Belastung zu verhindern (Raumplanung, ruhige Zonen, Bauvorschriften) und kritische Situationen zu beheben (Hotspots, Lärmreduktion an der Quelle, Schallschutzwände, passive Massnahmen falls notwendig).
Die Lärmaktionspläne legen die nationale Strategie zur Prävention und Sanierung von Lärmverschmutzung in unserer Umwelt fest, basierend auf strategischen Lärmkarten. Sie stellen Leitdokumente dar, die den Willen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zum Ausdruck bringen, im Kampf gegen Lärm tätig zu werden.
- Aktionsplan gegen Lärm durch Straßenverkehr
- Aktionsplan gegen Lärm durch Schienenverkehr
- Aktionsplan gegen Lärm durch Luftverkehr
- Aktionsplan gegen Lärm im Ballungsraum Luxemburg
- Aktionsplan gegen Lärm im südlichen Ballungsraum

Phasen
Beobachtungen der Bürger
Die projets de plans d’action sind für die öffentliche Einsichtnahme sechzig Tage lang zugänglich. Die Bürger können diese einsehen und ihre Beobachtungen und Kommentare einreichen, entweder schriftlich bei ihrer Gemeinde oder über die nationale Plattform für Bürgerbeteiligungen oder die Plattform zesumme-vereinfachen.lu.
Aktuelle Veranstaltungen
Vergangene Veranstaltungen
Veranstaltungsdatum: Juni 30., 2025 von 15:30 bis 17:30.
Centre Culturel
4 Teilnehmende
