
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Lärmaktionsplänen
Es werden der Öffentlichkeit fünf Projekte von Aktionsplänen vorgelegt, gegen Strassenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm, sowie Lärm in den Ballungsgebieten Luxemburg und des Südens.
Die Pläne wurden gemäß der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erstellt, die in nationales Recht umgesetzt wurde. Ihre Ausarbeitung wurde vom Umweltamt (AEV), mit Unterstützung eines interministeriellen Ausschusses und fünf Arbeitsgruppen, koordiniert.
Lärm ist nach Luftverschmutzung die zweithäufigste Umweltquelle von Gesundheitsproblemen. Die Richtlinie schreibt eine Lärmkartierung, die Information der Öffentlichkeit und Aktionspläne vor. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Belastung zu verhindern (Raumplanung, ruhige Zonen, Bauvorschriften) und kritische Situationen zu beheben (Hotspots, Lärmreduktion an der Quelle, Schallschutzwände, passive Massnahmen falls notwendig).
Die Lärmaktionspläne legen die nationale Strategie zur Prävention und Sanierung von Lärmverschmutzung in unserer Umwelt fest, basierend auf strategischen Lärmkarten. Sie stellen Leitdokumente dar, die den Willen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zum Ausdruck bringen, im Kampf gegen Lärm tätig zu werden.
- Aktionsplan gegen Lärm durch Straßenverkehr
- Aktionsplan gegen Lärm durch Schienenverkehr
- Aktionsplan gegen Lärm durch Luftverkehr
- Aktionsplan gegen Lärm im Ballungsraum Luxemburg
- Aktionsplan gegen Lärm im südlichen Ballungsraum

Phasen
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung
Die eingereichten Beobachtungen und Kommentare der Bürger werden von den zuständigen Behörden bearbeitet. Sie fließen in die finale Fassung der Aktionspläne ein und können in den nachfolgenden Zyklen der Aktionspläne berücksichtigt werden. Eine Zusammenfassung und Analyse der Bürgerbeteiligung wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Aktuelle Veranstaltungen
Vergangene Veranstaltungen
Veranstaltungsdatum: Juni 30., 2025 von 15:30 bis 17:30.
Centre Culturel
4 Teilnehmende
