
Klima-Sozialplan
Die Umsetzung des Klima-Sozialplans gemäß der Verordnung (EU) 2023/955 über den Sozialklimafonds stellt ein zentrales Instrument dar, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft abzumildern. Das Hauptziel dieses Fonds ist es, gefährdete Haushalte und Kleinstunternehmen zu unterstützen, die am stärksten von den Kosten der Ausweitung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS 2) betroffen sind.
Der Anstieg der Preise für fossile Brennstoffe kann sich unverhältnismäßig stark auf gefährdete Haushalte und Kleinstunternehmen auswirken, die einen großen Teil ihres Einkommens für Energie ausgeben, keinen Zugang zu alternativen und erschwinglichen Mobilitäts- und Transportlösungen haben und möglicherweise nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um in eine Reduzierung ihres fossilen Brennstoffverbrauchs zu investieren.
Um die Wirksamkeit, Zugänglichkeit und Angemessenheit der im Klima-Sozialplan integrierten Maßnahmen an die spezifischen Bedürfnisse der betroffenen Bürger.innen und Kleinunternehmen anzupassen, möchte die luxemburgische Regierung ihre Politik in den Bereichen Klima- und soziale Gerechtigkeit weiter verfeinern. Dieser Ansatz spiegelt das Bestreben wieder, einen konstruktiven Dialog mit verschiedenen Akteuren zu eröffnen, um vielfältige Perspektiven aus der Praxis zu sammeln.
Vor diesem Hintergrund lädt die Regierung Bürger und Bürgerinnen ein ihre Erfahrungen zu teilen und ihre Expertise in die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen einzubringen.
Nachfolgend finden Sie den Vorentwurf vom Luxemburger Klima-Sozialplan:
Phasen
Erste Konsultation zur Vorbereitung mit Experten aus dem öffentlichen und privaten Sektor
Um die Wirksamkeit, Zugänglichkeit und Angemessenheit der im Klima-Sozialplan integrierten Maßnahmen an die spezifischen Bedürfnisse der betroffenen Bürger und Kleinstunternehmen anzupassen, möchte die luxemburgische Regierung ihre Politik in den Bereichen Klima- und soziale Gerechtigkeit weiter verfeinern. Dieser Ansatz spiegelt das Bestreben wieder, einen konstruktiven Dialog mit verschiedenen Akteuren zu eröffnen, um vielfältige Perspektiven aus der Praxis zu sammeln.
Vor diesem Hintergrund lädt die Regierung eine breite Palette von Akteuren zur Teilnahme an dieser Konsultation ein: den Sozialsektor, die Zivilgesellschaft, Wohnungsbauverbände, Gewerkschaften, Jugendvertretungen, Berufskammern sowie Akteure aus den Bereichen Energie und Transport und Organisationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen. All diese Akteure sind aufgerufen, ihre Erfahrungen zu teilen und ihre Expertise in die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen einzubringen.
Diese erste Konsultation konzentriert sich einerseits auf die Sammlung von Meinungen zu bestehenden und in Planung befindlichen Maßnahmen und andererseits auf die Einholung von Vorschlägen für neue Maßnahmen und Optimierungsansätze im Sinne eines gerechten Übergangs.
Nachfolgend finden Sie eine Bestandsaufnahme der bestehenden und geplanten Maßnahmen, die als Grundlage für diese Konsultation dient.
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Veranstaltungsdatum: November 19., 2025 von 17:00 bis 18:30.
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