Danke fuer Ihren Beitrag.
Nach der Neuregelung vom 26. Oktober 2023 ist es nicht vorgesehen, dass bei einer „vorübergehenden“ Abmeldung eines Fahrzeugs das Kennzeichen verschwindet.
Bei der vorläufigen Abmeldung, wie es bei Oldtimern oft gemacht wird, bleibt alles am Fahrzeug angehangen, d.h. das Kennzeichen bleibt erhalten, und wenn der Bürger sein Fahrzeug erneut nutzt und eine „Remise en Circulation“ beantragt, muss er sein bestehendes Kennzeichen weiterhin verwenden.
Die Neuregelung bezieht sich auf eine Abmeldung (Mise Hors Ciculation ) - und nicht auf eine "Mise Hors Ciculation Temporaire" - und sieht vor dass, das Kennzeichen vom Fahrzeug entkoppelt wird und nur für ein Jahr noch verfügbar ist.
Was die Neuanmeldung von einem bereits einmal zugelassenem Fahrzeug betrifft, wird für die neue Zulassung das Datum der Erstzulassung (date de 1ere mise en circulation) herangezogen. Dieses Datum ist immer gültig und wird immer fuer die Konformitätserklärung des Fahrzeugs herangezogen.
SNCA das neue Gesetz AUTONUMMERN.
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Ein umfangreiches Gesetz ist uns von der alten Regierung noch beschenkt worden. 1.11.2023 Autonummern. Mit der neuen Situation, nach einem Jahr die ruhenden Autonummern (véhicule mis hors circulation provisioire) macht Autosammler das Leben unnötig schwer. Wenn man eine Sammlung hat, von Sportautos, sowie Youngtimer und Oldtimer, so ist es klar, dass diese Fahrzeuge nicht alle angemeldet sind, und auch mal über ein Jahr ruhen. Leider sind es bei mir schon Fahrzeuge, mit Abmeldungen von 4 Jahren. Wenn das Auto, dann mal wieder in Betrieb genommen wird, dann kann die bestehende Autonummer weg sein. Das nennen Sie "simplification administrative." Wenn man dann nicht nur die beiden Karten, grau und gelb zurückbekommt. Dann darf man sich in die Prozedur reinwerfen, um eine neue andere Autonummer zu bekommen. Hier wurden die Autosammler vergessen. Wie sollen wir denn jetzt mit dem "patrimoine circulant" verfahren? Weitere Frage: Wie wird diese Anmeldung gehandhabt? Sollte die vor Jahren gemachte "mise en circulation" berücksichtigt werden, oder noch toller, man sagt, das ist eine erste Anmeldung, das könnte heissen, nach vielleicht bestehenden EU-Klimabestimmungen, wird so ein Auto nicht mehr zugelassen. Eine wirkliche Erleichterung, wäre wenn in der Erneuerung, da die Immatrikulation auf die Person, den Besitzer bezogen wird, endlich auch die Möglichkeit, Wechselkennzeichen für mehrere Autos, uns ermöglicht würde. Daran wurde bei dem Gesetz vom 1.11.23 nicht gedacht. LEIDER!
https://snca.public.lu/fr/actualites/2023/faqtrvim.html?fbclid=IwAR2viRnrgHtYseHPZWassFGR_czx8DipKxadZJYVQRDSzJNKVGLpubxeygY
Auch hier konnte ich keine Antwort finden. Vielen Dank.
Mises à jour officielles
Dernière mise à jour : 20 mars 2024
Posté le 20 mars 2024
Guten Tag,
nochmals Danke fuer Ihren Beitrag.
Wir sind mit den verschiedenen Behoerden in Kontakt.
Posté le 19 mars 2024
Vielen Dank für Ihren Beitrag!
Wir werden diesen in den kommenden Tagen auswerten und baldmöglichst auf Sie zurückkommen.
In der Zwischenzeit können Sie die Kommentare dazu verfolgen und sich mit anderen Nutzern austauschen.
Posté le 27 novembre 2023
Commentaires(1)
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Profil de Jan-Antoine THOMMES
Publié par:Jan-Antoine THOMMES
il y a 2 ans
Bald möglich auf Sie zurückkommen. Hallo mal, bis heute nichts, gar nichts!
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