Zollanmeldung auf Guichet.lu
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Seit der Inkrafttreten der Europäischen Direktive UE 2017/2455 am 1. Juli 2021 muss für jede in die EU eingeführte Warensendung eine elektronische Anmeldung an die Europäischen Kommission sowie dem luxemburgischen Zoll mitgeteilt werden. Ebenfalls zoll- und einfuhrsteuerfreie Sendungen unabhängig von ihrem Wert unterliegen dieser Anmeldungspflicht.
Viele Absender sind zurzeit nicht konform mit den bestehenden Regeln, sodass POST Luxembourg angehalten ist, viele Nachbearbeitungen zu tätigen. Beispielsweise kann oft eine CN22 Zollerklärung nicht generiert werden, weil die vorgeschriebenen elektronischen Daten nicht vollständig in dem System IOSS generiert werden können. In den meisten Fällen wurde zudem bereits die Mehrwertsteuer bezahlt, dies aber nicht korrekt angegeben. Dies führt zu dem Problem, dass POST Luxembourg die Mehrwertsteuer dann noch einmal abrechnen muss, und zudem eine Bearbeitungsgebühr von 5 EUR berechnet. Wenn der Käufer bei Zustellung nicht anwesend ist, hinterlässt der Postbote einen Zettel, mit dem der Käufer dann zu einem Postamt gehen und den Betrag zahlen muss, bevor er/sie die Ware erhält.
Mein Vorschlag zur Vereinfachung dieses Prozesses wäre eine Funktion auf der entsprechenden Seite von Guichet.lu, der es dem Kunden erlaubt, die Mehrwert- und Zollgebühren selber abzuführen (bzw. nachzuweisen, dass diese bereits bezahlt wurden). Dies würde der Zollbehörde, der POST (sowohl in der Zustellung wie auch im Postamt) und dem Kunden viel Geld und Zeit sparen, da dieser Vorgang erheblich vereinfacht wurde.
Die estnische Regierung bietet ihren Bürgern einen solchen Service bereits an. So kann der Käufer in der estnischen Version von "Guichet.lu" Waren selbst anmelden und so zusätzliche Zahlungen und Verzögerungen bei Erhalt vermeiden.
